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Allgemeine Geschäftsbedingungen
alevara Tattoo - Studio
Tätowiererin: Alev
Stand: 08.10.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Tätowierleistungen und damit zusammenhängende Leistungen zwischen:
Selcan Alev Cinkilic
alevara Tattoo - Studio
Rähnitzgasse 14
01097 Dresden
und ihren Kund:innen.
Mit der Terminvereinbarung und vorheriger Möglichkeit zur Kenntnisnahme der AGB werden diese Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Terminvereinbarung und Vertragsschluss
Terminvereinbarungen können persönlich, telefonisch, über die Website, per E-Mail, WhatsApp, Instagram oder über andere vereinbarte Kommunikationswege erfolgen.
Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald er durch das Studio bestätigt wurde und – sofern verlangt – die vereinbarte Kaution vollständig eingegangen ist.
Unverbindliche Termin-, Motiv- oder Preisanfragen stellen noch keine verbindliche Reservierung dar.
3. Kaution / Terminreservierung
Für die verbindliche Reservierung eines Termins kann eine Kaution verlangt werden. Die Höhe wird individuell festgelegt und vor der Terminbuchung mitgeteilt.
Die Kaution dient insbesondere der Reservierung des vereinbarten Zeitfensters sowie der Absicherung bereits entstehender Planungs- und Vorbereitungsleistungen.
Bei ordnungsgemäßer Durchführung des Termins wird die Kaution vollständig auf den Gesamtpreis angerechnet.
Bei einer vom Kunden zu vertretenden kurzfristigen Absage, einem Nichterscheinen oder einer sonstigen schuldhaften Nichtdurchführung kann die Kaution mit einer bestehenden Ausfallentschädigung oder einem Schadensersatzanspruch verrechnet werden.
Übersteigt die geleistete Kaution den tatsächlich geschuldeten Betrag, wird der überschießende Betrag erstattet.
4. Terminabsagen, Verschiebungen und Ausfallentschädigung
Termine sind mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen oder zu verschieben.
Erfolgt eine Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder erscheint der/die Kund:in ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin, kann das Studio eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Bereits geleistete Kautionen werden auf die Ausfallentschädigung angerechnet.
Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Dem Studio bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Kann der Termin vollständig anderweitig vergeben werden, wird keine Ausfallentschädigung verlangt.
Eine Terminverschiebung ist grundsätzlich höchstens dreimal möglich. Nach der dritten Verschiebung kann das Studio eine weitere Verschiebung ablehnen und für eine erneute Terminreservierung eine neue Kaution verlangen.
Auch eine Terminverschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann als kurzfristige Absage behandelt werden.
5. Verspätungen
Kund:innen sind verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten kann das Studio den Termin ablehnen oder den Leistungsumfang an die verbleibende Zeit anpassen.
Kann der Termin aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden erheblichen Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, gelten die Regelungen zur kurzfristigen Absage entsprechend.
Ein Anspruch auf Verlängerung der ursprünglich reservierten Terminzeit besteht nicht.
6. Krankheit und gesundheitliche Gründe
Kund:innen dürfen nicht mit akuten Erkrankungen, ansteckenden Symptomen oder in einem gesundheitlichen Zustand erscheinen, der eine sichere Tätowierung beeinträchtigen kann.
Eine krankheitsbedingte Absage ist dem Studio unverzüglich mitzuteilen.
Das Studio kann im Einzelfall einen geeigneten Nachweis verlangen, wenn wegen einer kurzfristigen krankheitsbedingten Absage auf eine ansonsten anfallende Ausfallentschädigung verzichtet werden soll.
Nach einer Erkrankung darf eine Tätowierung erst durchgeführt werden, wenn gesundheitlich nichts mehr gegen eine sichere Behandlung spricht.
Das Studio kann eine Tätowierung aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen verschieben oder ablehnen.
7. Ablehnung oder Abbruch einer Tätowierung
Das Studio ist berechtigt, eine Tätowierung abzulehnen, zu verschieben oder abzubrechen, wenn eine sichere, hygienische oder fachgerechte Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Dies gilt insbesondere bei:
-
akuten Erkrankungen oder Infektionen,
-
entzündeter, verletzter, gereizter oder sonnenverbrannter Haut,
-
Alkohol- oder Drogeneinfluss,
-
fehlender Entscheidungs- oder Einwilligungsfähigkeit,
-
erheblichen hygienischen Problemen,
-
aggressivem, beleidigendem, übergriffigem oder sonst unzumutbarem Verhalten,
-
falschen oder verschwiegenen Angaben, die für die sichere Tätowierung wesentlich sind.
Wird die Nichtdurchführung oder der Abbruch schuldhaft durch den Kunden verursacht, können die Regelungen über Ausfallentschädigung entsprechend Anwendung finden.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8. Terminabsage durch das Studio
Muss das Studio einen Termin absagen, wird möglichst schnell ein Ersatztermin angeboten.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Ersatztermin übertragen.
Kommt kein Ersatztermin zustande oder ist ein Festhalten am Vertrag für den Kunden nicht zumutbar, wird eine noch nicht verbrauchte Anzahlung zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Tätowierungen bei Minderjährigen
Tätowierungen werden grundsätzlich nur bei volljährigen Personen durchgeführt.
In Ausnahmefällen können Personen ab 16 Jahren tätowiert werden.
Hierfür sind mindestens erforderlich:
-
persönliches Erscheinen einer sorgeberechtigten Person,
-
schriftliche Einwilligung der sorgeberechtigten Person,
-
gültiger Lichtbildausweis der minderjährigen Person,
-
gültiger Lichtbildausweis der sorgeberechtigten Person,
-
ausreichende Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit,
-
vollständige Aufklärung über Risiken und Nachsorge.
Das Studio behält sich das Recht vor, Tätowierungen bei Minderjährigen abzulehnen, wenn gesundheitliche, ethische, gestalterische oder sonstige sachliche Gründe dagegensprechen.
10. Mitwirkungspflichten der Kund:innen
Kund:innen sind verpflichtet, alle für eine sichere Tätowierung relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Insbesondere sind relevante gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Hautprobleme oder Medikamente mitzuteilen, soweit diese Einfluss auf Tätowierung, Blutgerinnung, Wundheilung oder Entscheidungsfähigkeit haben können.
Kund:innen sollen ausreichend gegessen und getrunken haben und in körperlich geeignetem Zustand zum Termin erscheinen.
Bei Zweifeln an der sicheren Durchführung kann das Studio die Tätowierung ablehnen oder verschieben.
11. Begleitpersonen und Hausrecht
Begleitpersonen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig.
Das Studio übt das Hausrecht aus und kann Begleitpersonen oder Kund:innen des Studios verweisen, wenn Arbeitsablauf, Sicherheit, Hygiene oder das Wohl anderer Personen beeinträchtigt werden.
12. Motiv, Änderungen und Motivbindung
Terminzeit und Preisplanung beruhen auf dem vorher vereinbarten Motiv, der Größe, Körperstelle und dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand.
Erhebliche nachträgliche Änderungen können zusätzliche Vorbereitungszeit, eine neue Preisberechnung oder einen neuen Termin erforderlich machen.
Das Studio ist nicht verpflichtet, am Behandlungstag ein vollständig neues oder wesentlich abweichendes Motiv innerhalb des ursprünglich reservierten Zeitfensters umzusetzen.
Bereits entstandener Vorbereitungsaufwand kann angemessen berücksichtigt werden.
13. Entwürfe und Urheberrecht
Vom Studio erstellte Entwürfe, Zeichnungen und sonstige gestalterische Arbeiten bleiben urheberrechtlich geschützt.
Ohne vorherige Zustimmung des Studios dürfen diese insbesondere nicht:
-
an andere Tattoo-Studios zur Ausführung weitergegeben,
-
vervielfältigt,
-
veröffentlicht,
-
kommerziell genutzt oder
-
in wesentlichen Teilen übernommen und anderweitig verwendet werden.
Mit Durchführung der Tätowierung erhält der Kunde das Recht, das Motiv als Bestandteil seines Körpers zu tragen.
Weitergehende Nutzungsrechte werden nur ausdrücklich eingeräumt.
14. Preise
Die Preisberechnung richtet sich insbesondere nach:
-
Größe,
-
Körperstelle,
-
Detailgrad,
-
Zeitaufwand,
-
Motivgestaltung,
-
Vorbereitungsaufwand,
-
verwendeten Farben oder sonstigem Material.
Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis ist verbindlich, sofern der vereinbarte Leistungsumfang nicht nachträglich geändert wird.
Unverbindliche Preisangaben und Kostenschätzungen können sich abhängig vom tatsächlichen Aufwand ändern.
Wesentliche vorhersehbare Preisänderungen werden vor Durchführung der zusätzlichen Leistung mitgeteilt.
15. Zahlung
Der nach Anrechnung einer Anzahlung verbleibende Betrag ist unmittelbar nach Abschluss des jeweiligen Termins fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Tätowierungen über mehrere Sitzungen kann jede Sitzung gesondert abgerechnet werden.
Das Studio bestimmt die angebotenen Zahlungsmethoden.
16. Heilungsverlauf und Nachsorge
Eine Tätowierung stellt einen Eingriff in die Haut dar.
Der Heilungsverlauf und das endgültige Erscheinungsbild können insbesondere beeinflusst werden durch:
-
Hauttyp,
-
Körperstelle,
-
individuelle Wundheilung,
-
Pflege,
-
Sonneneinstrahlung,
-
körperliche Belastung,
-
äußere Einwirkungen.
Kund:innen erhalten Pflegehinweise und sind verpflichtet, diese sorgfältig zu beachten.
Für Beeinträchtigungen, die nachweislich ausschließlich auf falsche Pflege, Missachtung der Pflegehinweise oder sonstiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, haftet das Studio nicht.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
17. Nachstechen
Ein kostenloses Nachstechen kann innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin angeboten werden, sofern:
-
das Tattoo vollständig verheilt ist,
-
die Pflegehinweise eingehalten wurden,
-
der Nachstechbedarf nicht auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist.
Nach Ablauf der Frist kann ein Nachstechtermin kostenpflichtig sein.
Die derzeitige Pauschale beträgt 60 €, sofern vorab nichts anderes vereinbart wird.
Bei Nichterscheinen zu einem kostenlos vereinbarten Nachstechtermin kann ein weiterer Nachstechtermin kostenpflichtig sein.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
18. Reklamationen
Kund:innen werden gebeten, erkennbare Probleme oder Auffälligkeiten möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Dadurch soll dem Studio die Möglichkeit gegeben werden, den Zustand zu pr üfen und gegebenenfalls eine angemessene Nachbesserung anzubieten.
Gesetzliche Rechte wegen mangelhafter Leistungen oder sonstiger Pflichtverletzungen bleiben unberührt.
19. Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt:
-
bei Vorsatz,
-
bei grober Fahrlässigkeit,
-
bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
-
in sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf falschen Angaben, verschwiegenen erheblichen Umständen oder einer nachweislichen Missachtung der Pflegehinweise durch den Kunden beruhen, besteht nicht, soweit das Studio hierfür kein eigenes Verschulden trifft.
20. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen, die für Website, Portfolio, Instagram, TikTok oder sonstige Werbezwecke verwendet werden sollen, werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Ablehnung oder der Widerruf einer Einwilligung hat keinen Einfluss auf Durchführung oder Preis der Tätowierung.
Soweit Aufnahmen ausschließlich zur internen Dokumentation erforderlich und gesetzlich zulässig sind, können diese auf einer anderen Rechtsgrundlage verarbeitet werden.
21. Gutscheine
Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden.
Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre.
Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.
Gutscheine können für vollständige oder teilweise Zahlungen verwendet werden.
Verbleibendes Guthaben bleibt bis zum Ende der jeweiligen Gültigkeitsdauer bestehen.
Gutscheine sind übertragbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Verlust eines Gutscheins kann eine Einlösung erfolgen, wenn der Erwerb und das vorhandene Guthaben eindeutig nachgewiesen werden können.
Der Gutscheinwert wird auf die zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preise angerechnet.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
23. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Bei Verträgen mit Verbraucher:innen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel wie Website, Instagram, WhatsApp, E-Mail oder Telefon geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. § 312g BGB sieht für Fernabsatzverträge grundsätzlich ein Widerrufsrecht vor.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Soll das Studio auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, werden die hierfür erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.
Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
24. Außergewöhnliche Umstände
Kann ein Termin aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die keine Partei zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder vergleichbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, wird zunächst versucht, einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Weitere Rechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
25. Änderungen dieser AGB
Für einen Vertrag gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags einbezogen wurden.
Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
26. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Ein ausschließlicher Gerichtsstand zu Lasten von Verbraucher:innen wird nicht vereinbart.
Stand: 08.10.2026
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